Widerrufsrecht

Widerrufsrecht

Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

Erlöschen des Widerrufsrechts bei digitalen Inhalten

Bei Verträgen über die Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden (z. B. PDF-Dateien, Word-Dateien, digitale Prüfungsfragen, Downloads, Online-Kurse, Web-Anwendungen), erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 5 BGB, wenn

  1. der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrags beginnt, und

  2. der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch diese Zustimmung sein Widerrufsrecht verliert.

Zustimmung im Bestellprozess

Die ausdrückliche Zustimmung nach § 356 Abs. 5 BGB wird im Rahmen des Bestellprozesses aktiv eingeholt und ist Voraussetzung für den Abschluss des Kaufvertrags.
Eine Bereitstellung der digitalen Inhalte erfolgt ausschließlich nach erteilter Zustimmung.

Beginn der Vertragsausführung

Mit Abschluss des Kaufvorgangs und der erteilten Zustimmung beginnt die sofortige Ausführung des Vertrags, insbesondere durch die Bereitstellung des Downloads, die Freischaltung des Zugriffs auf digitale Inhalte oder die Aktivierung eines Nutzerkontos.

Mit Beginn der Vertragsausführung erlischt das Widerrufsrecht vollständig.

Ausschluss des Widerrufs und der Rückerstattung

Nach Beginn der Vertragsausführung besteht kein Widerrufsrecht mehr.
Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen, unabhängig davon, ob der Verbraucher die digitalen Inhalte tatsächlich genutzt, vollständig abgerufen oder nur teilweise verwendet hat.

Abonnements (monatlicher Zugang) – digitale Inhalte

Abonnementverträge (z. B. WerkQ / GesellePlus) sind – soweit sie einen zeitlich befristeten Zugriff auf digitale Inhalte (z. B. Content-Bibliothek, Lerninhalte, Dateien, Kurse) zum Gegenstand haben – ebenfalls Verträge über digitale Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden.

Für solche Abonnementverträge gilt entsprechend: Das Widerrufsrecht erlischt gemäß § 356 Abs. 5 BGB, wenn

  • der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrags beginnt (Sofortzugriff / Freischaltung des Abos), und

  • der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch diese Zustimmung sein Widerrufsrecht verliert.

Die Freischaltung des Abonnements bzw. der Zugriff auf die Inhalte erfolgt ausschließlich nach erteilter Zustimmung und Kenntnisbestätigung. Nach Beginn der Vertragsausführung besteht kein Widerrufsrecht mehr; eine Rückerstattung ist ausgeschlossen – unabhängig davon, ob die Inhalte genutzt, vollständig abgerufen oder nur teilweise verwendet wurden.

Rechtsgrundlagen

§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB
§ 356 Abs. 5 BGB
Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB